Definition und Funktionsweise der roemischen Mitgift. Besonderheiten in der Digestenstelle D. 23, 4, 4

Definition und Funktionsweise der roemischen Mitgift. Besonderheiten in der Digestenstelle D. 23, 4, 4

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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura – Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 10 Punkte, Universitat Trier (Fachbereich V Rechtswissenschaften), Veranstaltung: Seminar Ehe und Familie in der europaischen Rechtsentwicklung, » Sprache: Deutsch, Abstract: Meine Seminararbeit befasst sich mit der romischen Mitgift im Allgemeinen und im Besonderen mit einer Digestenstelle (D. 23, 4, 4), in der es um zulassige und unzulassige Nebenabreden bei der Bestellung der romischen Mitgift geht. Im Folgenden werde ich zunachst auf die Funktionsweise der romischen Mitgift, d. h. auf alle wichtigen Hintergrunde und Regelungen des romischen Dotalrechts eingehen. Danach komme ich auf die genannte Digestenstelle und ihre Besonderheiten…

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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura – Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 10 Punkte, Universitat Trier (Fachbereich V Rechtswissenschaften), Veranstaltung: Seminar Ehe und Familie in der europaischen Rechtsentwicklung, » Sprache: Deutsch, Abstract: Meine Seminararbeit befasst sich mit der romischen Mitgift im Allgemeinen und im Besonderen mit einer Digestenstelle (D. 23, 4, 4), in der es um zulassige und unzulassige Nebenabreden bei der Bestellung der romischen Mitgift geht. Im Folgenden werde ich zunachst auf die Funktionsweise der romischen Mitgift, d. h. auf alle wichtigen Hintergrunde und Regelungen des romischen Dotalrechts eingehen. Danach komme ich auf die genannte Digestenstelle und ihre Besonderheiten in der Fallgestaltung zu sprechen, bevor ich einen Ausblick auf die weitere Entwicklung des Dotalrechts gebe. Abschliessend werde ich mein personliches und zusammenfassendes Fazit der Seminararbeit darlegen. Die romische Mitgift war eine auf Sitte und Brauch beruhende Gabe an den zukunftigen Ehemann von Seiten der Frau vor oder bei Eingehung der Ehe, unabhangig davon, ob die Ehe gewaltfrei oder gewaltunterworfen zustande kam. Voraussetzung fur die wirksame Mitgiftbestellung war allein, dass eine rechtsgultige Ehe geschlossen worden war. Funktional gesehen war sie fur die Tochter, die in die gewaltfreie Ehe eintrat, ein vorweggenommenes Erbteil, denn beim Tode ihres Vaters musste sie sich die dos auf ihren Erbanteil anrechnen lassen, soweit jener ihr die Mitgift bestellt hatte. »

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